Auswertung einer Bedarfserhebung
Wenn die Rückmeldefrist der BE abgelaufen ist (Status = „Fristende erreicht“), haben alle Bedarfserheber derselben OE wie die BE die Möglichkeit den Auswertungsprozess zu starten. Der aktuelle Fachbetreuer der BE hat somit die Möglichkeit, die BE in den neuen Status „in Auswertung“ zu überführen, in dem die Schaltfläche [Auswerten] in der Detailansicht der BE angeklickt wird. Der neue Status wird auch in den BE-Übersichten entsprechend sichtbar.
HINWEIS: Ab diesem Zeitpunkt kann die Rückmeldefrist nicht mehr verlängert werden.
Von Bedarfsmeldern angelegte Bedarfsrückmeldungen, die nicht freigegeben wurden, wechseln ab diesem Zeitpunkt in den Status „abgelaufen“ und können in der Auswertung nicht berücksichtigt werden. Logischerweise können zu dieser BE auch keine neuen BRM angelegt werden.
Nachdem der Auswertungsprozess gestartet wurde, enthält die Detailansicht der BE einen neuen separaten Bereich (Analyse der Bedarfserhebung), der die zusammengefassten Mengen der gemeldeten Bedarfe aus allen Bedarfsrückmeldungen
pro Produkt und Jahr
geschätzte/garantierte
Gesamtmenge
Konsolidierte Gesamtmenge
Gesamtpreis anzeigt.
Für jedes Produkt kann eine Übersicht aller gemeldeten Bedarfe
pro Produkt und Jahr
Gesamtmenge (geschätzte und garantierte)
Gesamtpreis (bezogen auf die Geschätzte Menge) eingesehen werden.
Bedarfserheber derselben OE wie die BE haben die Möglichkeit die konsolidierte Gesamtmenge (geschätzte und garantiere Abnahmemenge) pro Produkt anzupassen. Die Anpassung kann durch Anklicken der Schaltfläche [ ] vorgenommen werden. Nach dem Anklicken erscheint ein Pop-Up-Fenster, welches die Änderungen der konsolidierten Menge ermöglicht.
Nach Änderung des Feldes / der Felder werden die Eingaben über die Schaltfläche [Änderungen übernehmen] bestätigt und die konsolidierte Gesamtmenge somit geändert.
Der Fachbetreuer der BE wird über die Änderungen in der Analyse der BE per E-Mail informiert, wenn er nicht selber Urheber der Änderung ist.