Rückmeldefrist für Bedarfserhebung verlängern

Nach der Freigabe ist die Rückmeldefrist durch den aktuellen Fachbetreuer verlängerbar, solang sich die Bedarfserhebung nicht im Status „Auswertung“ befindet. Um die Rückmeldefrist zu verlängern muss der Fachbetreuer in die [Detailansicht der laufenden Bedarfserhebung] navigieren und auf die Schaltfläche [Verlängern] klicken.

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Anschließend muss eine verpflichtende Begründung für die Änderung in dem dafür vorgesehenen Feld eingegeben werden. Diese ist für alle Bedarfserheber in den Stammdaten sichtbar (bei mehreren Verlängerungen nur die letzte). Die Rückmeldefrist wird automatisch auf die vorher festgelegte Frist + 1 Tag gesetzt. Liegt die Rückmeldefrist auf dem gleichen Tag wie vorher oder vor der ursprünglich festgelegten Frist, ist eine Verlängerung nicht möglich bzw. es erscheint ein Warnhinweis.

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