Voraussetzung für BES
Voraussetzung zur Anlage und Durchführung einer BES ist die Existenz einer BV, für die (noch) eine Teilnahmeberechtigung für den Nutzer besteht (siehe Kapitel Voraussetzungen für Teilnahmen an Abfragen).
Voraussetzung zur Anlage und Durchführung einer BES ist die Existenz einer BV, für die (noch) eine Teilnahmeberechtigung für den Nutzer besteht (siehe Kapitel Voraussetzungen für Teilnahmen an Abfragen).