Voraussetzungen für TBEs
Voraussetzung zur Anlage und Durchführung einer TBES ist die Existenz einer TBV, für die (noch) eine Teilnahmeberechtigung für den Nutzer besteht (siehe Kapitel Voraussetzungen für Teilnahmen an Abfragen).
Voraussetzung zur Anlage und Durchführung einer TBES ist die Existenz einer TBV, für die (noch) eine Teilnahmeberechtigung für den Nutzer besteht (siehe Kapitel Voraussetzungen für Teilnahmen an Abfragen).