Bedarfsrückmeldung konsolidieren

Die aggregierten Bedarfe einer Behörde liegen nun in der ursprünglichen Bedarfsrückmeldung zur BE einer Zentralen Beschaffungsstelle vor (vorheriger Schritt). Um eine finale Bedarfsrückmeldung zu realisieren bestehen für Bedarfsträger zwei Möglichkeiten:

Screenshot_4.2.12_1

Einerseits kann der aggregierte Bedarf mit seinen gegebenen Volumina unverändert abgegeben werden. Hierzu muss in der vorliegenden BRM [Abgeben] gedrückt werden.

Andererseits ist es dem Bedarfsmelder auch möglich, die kumulierten Werte zu konsolidieren. Die Gründe hierfür können sehr unterschiedlich sein:

Volumenergänzung für eine „verhinderte“ OE

  • Anpassungen, die auf langjährigen Erfahrungskurven beruhen und vornehmlich einer Unterversorgung vorbeugen sollen

  • Haushalterische Eingriffe, die an dieser Stelle zwar grundsätzlich nicht mehr stattfinden sollten, aber dennoch möglich sind

Dazu ist bei den betreffenden Positionsdaten die Schaltfläche [ Screenshot_4.2.3_2 1 ] zu betätigen und, in bereits bekannter Manier (siehe 4.1.3 Erfassung der Bedarfe), die gewünschte Anpassung durchzuführen. Nachfolgend kann die BRM genauso abgegeben werden.

Screenshot_4.2.12_2

Wie bereits in Kapitel 4.2.11.3 Teilbedarfserhebung beschrieben, können die Antworten der Teilbedarfsrückmelder auf den Fragebogen in die BRM übernommen werden. Ist dies der Fall, wie in diesem Beispiel, können die Ergebnisse nicht mehr editiert werden. Die Antworten werden lediglich angezeigt.

Sollten die Antworten nicht aus der TBRM übernommen worden sein, so müssen die Fragen an dieser Stelle beantwortet werden. Handelt es sich bei den einzelnen Fragen nicht um Pflichtangaben, so kann über die Schalfläche [Abgeben] der Prozess weitergeführt werden. Im Sinne eines möglichst effizienten und vollumfänglichen Bedarfserhebungsprozesses empfiehlt es sich, stets sämtliche Fragen zu beantworten.