Rückmeldefrist einer Sub-Abfrage verlängern

Die Rückmeldefrist (RMF) einer Teilbedarfserhebung kann durch den Teilbedarfserheber verlängert werden, solange die neue Rückmeldefrist der TBE die Rückmeldefrist der zugrundliegenden Bedarfserhebung unterschreitet. Bei einer Verlängerung der Frist, können Teilbedarfsrückmeldungen, die ursprünglich als „nicht fristgerecht abgegeben“ qualifiziert wurden, wieder abgabefähig werden.

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Durch Betätigen der Schaltfläche [Verlängern] erscheint ein Dialogfenster zur Eingabe der neuen Rückmeldefrist und der Begründung. Der erneute Klick auf [Verlängern] führt die gewünschte Änderung aus.

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