Voraussetzungen für Teilnahmen an Abfragen
Voraussetzung für die Anlage und Durchführung von Teilnahmen ist die Existenz einer veröffentlichten Abfrage oder Sub-Abfrage im organisatorischen Einzugsgebiet des Bedarfsträgers.
Die wirksamen Abfragen im Kontext des Bedarfsträgers werden ihm dabei in der Übersicht Bedarfsträger > Abfragen aufgelistet (vgl. Kapitel Übersichten zu Abfragen (BE, BV, TBE, TBV)).
Dem Nutzer wird dieser der Auflistung auch der jeweilige Abfrage‐Status angezeigt, sowie, ob die Möglichkeit zur Teilnahme aktuell gegeben ist. Sofern diese besteht, ist die Statusangabe mit einem entsprechenden Symbol gekennzeichnet. Gibt es Gründe, warum der Nutzer aktuell nicht an einer Abfrage teilnehmen kann, so wird ihm dies als Tooltip zum Status der Abfrage in der Übersicht angezeigt. Zudem wird diese Information auch in der Detailansicht der Abfrage in deren Info-Bereich angezeigt.
Die Gründe, warum eine Teilnahme an einer Abfrage für den Bedarfsmelder aktuell nicht (mehr) möglich sind vielfältig und können u.a. umfassen:
die Rückmeldefrist ist abgelaufen
der Nutzer gehört zu keiner noch teilnahmeberechtigten Organisationseinheit
es gibt eine DBSt im Wirkbereich des Bedarfsmelders und diese muss erst eine TBE im Kontext der BE veröffentlichen
es gibt bereits eine TBE im Wirkbereich des Bedarfsmelders und auf seiner Ebene ist keine weitere TBE möglich