Veröffentlichte Bedarfserhebung aufheben
Bedarfserheber haben die Möglichkeit eine bereits veröffentlichte BE aufzuheben. Dazu ist ausschließlich der aktuelle Fachbetreuer der BE berechtigt. Voraussetzung dafür ist zudem, dass die BE noch nicht abgeschlossen ist bzw. die Frist noch läuft.
Um eine BE aufzuheben gehen Sie in die jeweilige Detailansicht der BE und klicken hier auf die Schaltfläche [Aufheben].
Die Angabe einer Begründung für die Aufhebung ist erforderlich.
Durch einen Klick auf die Schaltfläche [Aufheben] wird die BE in den Status „aufgehoben“ überführt und ist in den Übersichten entsprechend ersichtlich. Die Begründung des Abbruchs ist in der Detailansicht einsehbar. Zudem gehen alle existierenden Bedarfsrückmeldungen zu der BE in den Zustand „aufgehoben“ über. Auch der neue Zustand der BRM ist in den Übersichten einsehbar. Eine Benachrichtigung zur Aufhebung wird per E-Mail an alle Bedarfsmelder gesendet, die bereits eine BRM abgegeben haben oder die aktuell eine BRM erstellen.