Sub-Abfrage anlegen
Sie könnten die Bedarfe nun innerhalb Ihres behördlichen Bereiches „manuell“ einsammeln, konsolidieren und in der Bedarfsrückmeldung eintragen. Soweit wäre das dann eine einfache Bedarfsrückmeldung (vgl. Die Bedarfsrückmeldung (BRM)). Der Teilnahmeprozess Ihrer Behörde wäre damit beendet.
Der komfortable Weg der Teilbedarfserhebung ermöglicht Ihnen ab diesem Prozessschritt jedoch auch, die Bedarfe im Bedarfserhebungstool einzusammeln und nach erfolgreicher Rückmeldung Ihres behördlichen Bereiches diese zu konsolidieren und das konsolidierte Ergebnis zurückzumelden. Um eine Teilbedarfserhebung anzulegen betätigen Sie die Schaltfläche [Teilbedarfserhebung anlegen].
Dadurch gelangen Sie in einen Übersichtsbereich. Um die Teilbedarfserhebung bearbeiten zu können, klicken Sie auf die Schaltfläche [Anlegen] oben rechts.
Die Stammdaten werden aus der BE zwar automatisch in die TBE übernommen, bevor diese aber veröffentlicht werden kann, muss die Rückmeldefrist ergänzt werden. Wahlweise kann auch eine interne Anmerkung mit in den Umlauf gegeben werden.
Die Rückmeldefrist der eigentlichen Bedarfserhebung steht in den zugehörigen, oben links ausgewiesenen Stammdaten. Um die fristgerechte Rückmeldung hierauf (BRM) zu gewährleisten, ist ein passender Eintrag bei der Rückmeldefrist der TBE vorzunehmen, welcher aber maximal auf den Tag der Rückmeldefrist der BE fallen kann. Es wird jedoch ein etwas größerer Vorlauf empfohlen. Nicht zulässige Datumsbereiche sind in der Tagesauswahl ausgegraut und nicht wählbar.
Sind alle Angaben gemacht, können Sie über die Schaltfläche [Veröffentlichen] die TBE veröffentlichen.