Teilnahme abbrechen
siehe Kapitel Vorgang abbrechen
Die zugrundeliegende Abfrage einer Teilnahme wird durch den Abbruch der Teilnahme nicht verändert. Eine erneute Teilnahme an der Abfrage ist damit unter den gleichen Bedingungen möglich, unter denen die abgebrochene Teilnahme angelegt wurde (vgl. Kapitel Neue Teilnahme anlegen (BRM, BES, TBRM, TBES)).