Der Produktvorschlag (PV)
Mit dem Produktvorschlag kann die meldende OE eine Beschaffungsstelle über potentielle Bedarfe auf Bedarfsträgerseite informieren. Mit einem Produktvorschlag geht der Bedarfsmelder keinerlei Verbindlichkeit ein. Der Vorschlag dient den Beschaffungsstellen lediglich als Information und verpflichtet nicht zur Abnahme. Er dient damit für Beschaffungsstellen eher als Grundlage zur Identifikation von Konsolidierungspotentialen und Interessenslagen auf der Bedarfsträgerseite und darauf aufbauende Bedarfsvermutungen oder Bedarfserhebungen.