Meldungen (BM, EXM, PV)
Zur Meldung von Bedarfen von Bedarfsträgern an Beschaffer*innen stehen unterschiedliche Meldetypen zur Verfügung:
Bedarfsmeldung (BM)
Ex-ante Meldung (EXM)
Produktvorschlag (PV)
Alle Typen von Meldungen sind dazu geeignet, durch Bedarfsträger formulierte Bedarfe auf Beschaffungsstellenseite zu verarbeiten und dabei ggf. Beschaffungsprozesse anzustoßen. Der Unterschied einer EXM und PV zu einer BM liegt in den sich an die Meldung anschließenden Verarbeitungsprozessen auf Beschaffungsstellenseite: während bei Bedarfsmeldungen die ausgwerteten Bedarfe in Vergabevorbereitungen gebündelt und ausgeschrieben und darüber abgeschlossen werden können, können die in EXM und PV gemeldeten Bedarfe nur qualifiziert abgeschlossen werden (z.B. als „Abruf aus RV durch BT“, da ein gemeldeter Bedarf bereits durch einen existierenden Rahmenvertrag abgedeckt ist und darüber gedeckt werden kann) und es schließen sich keine weiteren Beschaffungsprozesse an. Sie dienen damit eher als Grundlage für sich anschließende Bedarfserhebungen oder Bedarfsmeldungen und daraus ableitende Beschaffungsprozesse.