Vorgang abbrechen === Nutzer können einen im Status *in Vorbereitung* befindlichen Vorgang abbrechen. Voraussetzung dafür ist, dass sie aktive Bearbeitungs-Rechte für den Vorgang besitzen, d.h. * für einen Vorgang auf *Bedarfsträgerseite*: * der Nutzer der aktuelle *Bedarfsmelder des Vorgangs* ist (\*) * der Nutzer eine aktive *Bedarfsmelder-Rolle* inne hat * für einen Vorgang auf *Beschafferseite*: * der Nutzer der aktuelle *Fachbetreuer des Vorgangs* ist (\*) * der Nutzer eine aktive *Beschaffer-Rolle* inne hat (\*) Zum Wechseln des aktuellen Bearbeiters eines Vorgangs: siehe Kapitel [Vorgang übergeben](4-7-6-vorgang-uebergeben.md) und [Vorgang übernehmen](4-7-7-vorgang-uebernehmen.md)). Nutzen Sie zum Abbrechen die Schaltfläche [Vorgang abbrechen] in der Detailansicht des Vorgangs. ![Screenshot_4.4.2_1](bilder/Screenshot_4.4.2_1.jpg) Es erscheint ein Bestätigungsdialog über den Sie auch eine verpflichtende Begründung für den Abbruch angeben müssen - diese wird zusammen mit dem Abbruch in die Änderungshistorie des Vorgangs aufgenommen. ![Screenshot_4.4.2_2](bilder/Screenshot_4.4.2_2.jpg) Wird die Schaltfläche [Abbrechen] im Bestätigungsdialog zum Abbrechen betätigt, gelangt man in die ursprüngliche Detailansicht des Vorgangs zurück, wo eine weitere Bearbeitung möglich ist. Durch einen Klick auf die Schaltfläche [Vorgang abbrechen] in diesem Bestätigungsdialog wird der Vorgang abgebrochen, ohne dass er Sichtbarkeit für die Beschaffungsstelle erlangt hätte. Das erfolgreiche Abbrechen des Vorgangs wird duch einen entsprechenden Hinweis bestätigt und zur Vorgangsübersicht weitergeleitet. ![vorgang_abbrechen_success](../bilder/vorgang_abbrechen_success.png) Nach dem Abbruch des Vorgangs, wird dieser in den finalen Status *abgebrochen* überführt, in dem er nicht weiter bearbeitet werden kann (Ausnahme: löschen, vgl. Kapitel [Vorgang abbrechen](4-7-4-vorgang-loeschen.md)). In den Übersichten der Bedarfsträger-Vorgänge (unter Bedarfsträger > Meldungen), können abgebrochene Vorgänge mittels des Status-Filter angezeigt oder ausgeblendet werden (vgl. Kapitel [Übersicht zu Meldungen](../bedarfstraeger/meldungen/uebersicht-zu-meldungen.md)).